Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege. Diese sogenannte Verhinderungspflege kann etwa durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Einzelpflegekräfte, ehrenamtlich Pflegende oder nahe Angehörige erfolgen.
Um die Verhinderungspflege zu beantragen, muss ein „Antrag auf Leistungen der Pflegekasse bei Verhinderung einer Pflegeperson“ bei der Pflegeversicherung gestellt werden.
Wir bieten in unserem Pflegedienst in der Regel die stundenweise Verhinderungspflege an.
Um diese Leistung in Anspruch zu nehmen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.